Das Lebensmittelrecht regelt die Voraussetzungen für das existentielle Bedürfnis des Menschen, sich zu ernähren. Lebensmittelrechtliche Vorschriften werden selbstverständlich und formelartig angewendet. Gerade in diesem Selbstverständnis und dem Umstand, dass das Lebensmittelrecht weniger attraktive dogmatische Rechtsansätze bietet, liegt die Gefahr, die Unterscheidung von Sein und Sollen zu überspringen. In mehreren lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird auf die "Gute Herstellungspraxis" verwiesen. Das trifft sowohl für unmittelbar geltende gemeinschaftsrechtliche Verordnungen als auch für deutsche Vorschriften zu, die gemeinschaftsrechtliche Richtlinien in deutsches Recht umsetzen.
Die vorliegende Monographie setzt sich eingehend mit dem Begriff der Guten Herstellungspraxis auseinander, ein Begriff der in sich das Sein und Sollen verknüpft. Der Autor zeigt die dabei bestehenden rechtstheoretischen Dimensionen auf und erörtert höchst abstrakte Grundsätze mit praktischen Fällen. Es gelingt ihm damit, die Trennung von Rechtstheorie und banaler Praxis aufzuheben. Er führt schlüssig den Beweis, dass unmittelbar aus dem Sein keine Rechtssätze zu gewinnen sind.
Für an rechtstheoretischen Fragestellungen interessierte Juristen.