Einzelhaft zählt für inhaftierte Personen zu den eingriffsintensivsten Interventionen im Straf- und Massnahmenvollzug. Gleichzeitig ist sie für das Justizvollzugspersonal eine grosse Herausforderung. Trotz ihrer praktischen Bedeutung ist die Einzelhaft in der Schweiz bislang nur punktuell untersucht worden. Die vorliegende Abhandlung bündelt das verfügbare empirische Wissen sowie die verfassungs- und völkerrechtlichen Leitplanken und leitet aus dieser Analyse Entwicklungsbedarf ab. Die Einzelhaft sollte als Disziplinarsanktion mangels nachweisbarer spezialpräventiver Wirksamkeit abgeschafft werden. Für die Anordnung von Einzelhaft aus präventiven Gründen wie der Verhinderung von Fremd- oder Selbstgefährdung skizzieren die Autor/innen konkrete Verbesserungsvorschläge zu den Voraussetzungen, der Dauer, der Kontrolle und der Betreuung. Die Umsetzung dieser Optimierungen bildet einen zentralen Schritt hin zu einem evidenzorientierten und rechtsstaatlichen Vollzug.
Autor:innen
Prof. Dr. iur. Thierry Urwyler, MSc. Forensische Psychologie, Universität Zürich
Dr. iur. Iris Alexandra J. Weidmann, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich
Prof. Dr. iur. Dr. med. Thomas Noll, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich
Dr. phil. Nina Schnyder, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich
Die Studie wurde vom Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich in Auftrag gegeben und finanziert (inkl. Kosten für die Open Access-Publikation).