Demokratie kann in realen politischen Systemen auf verschiedene Weise vermittelt werden. Insbesondere in parlamentarischen Demokratien, in denen die Entscheidungsgewalt bei einem Gremium liegt, dem die Beherrschten diese Befugnis auf Zeit übertragen. Der Begriff der Repräsentation wird zum Schlüsselbegriff der Demokratie. Die Frage, wer wen und unter welchen Bedingungen repräsentiert, lässt sich aus normativer und faktischer Perspektive stellen. Einerseits lässt sich untersuchen, welche Vorgaben die Rechtsordnung für die Auswahl der Parlamentsmitglieder macht, andererseits kann man fragen, inwieweit Repräsentationsstrukturen und -prozesse in der Realität tatsächlich eingelöst werden.
Repräsentationslücken existieren etwa, weil nicht alle Beherrschten Repräsentant* innen ins Parlament entsenden dürfen: Die Bindung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft, der wahlrechtliche Ausschluss von Staatsbürger*innen aus Altersgründen, wegen Erkrankung oder Behinderung. Schließlich stellt sich die Frage, wie repräsentativ der Vertretungskörper zusammengesetzt ist. Besonders herausfordernd in diesem Zusammenhang bleibt die Gleichbehandlung der Geschlechter und dass die Repräsentations- und Partizipationsdefizite mit demographischen Verschiebungen wachsen.
Diese Repräsentationsprobleme werden aus Sicht des österreichischen und schweizerischen Rechts, unter Berücksichtigung einer europarechtlichen Perspektive, untersucht.