Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) gehört zwar zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, ist jedoch aufgrund seiner Spartenspezifikation seit Einführung bewusst offen und flexibel gewesen. Er gilt z.B. für Gemeindewerke, Stadtwerke, Kreiswerke, Wasserwerke, Wasserverbände und Zweckverbände.
Der Autor dieses Kommentars zu dem speziellen Tarifrecht ist seit mehr als 25 Jahren in der Personalwirtschaft eines mittelgroßen Stadtwerks beschäftigt, davon 15 Jahre in Führungsverantwortung und die letzten 10 Jahre als Personalleiter des Konzerns.
Er möchte jedem interessierten Anwender des Tarifrechts als geübter Praktiker den Tarifvertrag näher beschreiben und kommentieren. Mit sehr vielen Beispielen aus der Praxis, aber auch mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist es ihm ein Anliegen, den Tarifvertrag verständlicher zu machen.