Der Kommentar erschliesst die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend und wendet sich an diejenigen Personen, die sich mit den Belangen von Kindern in der Rechtspraxis beschäftigen, wie etwa Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte, Richter, Kinderschutzbehörden, öffentliche und private Sozialdienste sowie Jugend- und Familienberatungsstellen.