Zum Werk
Dieses Werk bietet eine speziell auf das Baugeschehen zugeschnittene Kommentierung des Werkvertragsrechts des BGB.
Es liefert Lösungen, wo die VOB nicht ausreicht.
Zumal die AGB-rechtliche Privilegierung der VOB als Ganzes in Frage stellt.
Dieser Situation wird der neue Kommentar gerecht; er bietet eine:
- umfassende Kommentierung des Werkvertrags des BGB (§§ 631-651), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den zentralen Vorschriften der Vergütung, der Mängelrechte und der Abnahme liegt.
- systematische Darstellung des gesamten Bauvertragsrechts, in der auf über 500 Seiten alle zentralen Bereiche des Bauvertragsrechts dargestellt werden, so u.a.
- Besonderheiten einzelner Vertragstypen (Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Gutachtervertrag, Projektsteuerungsvertrag u.a.)
- Unternehmereinsatzformen
- Bauträgervertrag
- Sicherung der Ansprüche, Formen und Möglichkeiten
- Abnahme und Abnahmesurrogate
- Insolvenz bei Bau- und Planerverträgen
- Gerichtliche Durchsetzung
- Kurzkommentierung bauspezifischer Gesetze und Regelungen wie
- HOAI
- VOB Teil B
Das Werk verbindet so die Vorteile eines baurechtlichen Kompendiums mit der Aktualität und dem Detailreichtum eines Kommentars, indem Kommentierung und systematische Darstellung durch wechselseitige Bezugnahmen eng miteinander verbunden sind; auch nimmt der Kommentar immer an den entsprechenden Stellen Bezug auf den Kommentar Kapellmann/Messerschmidt, VOB Teil B.
Vorteile auf einen Blick
- vertieft, profunde Kommentierung des Bauvertragsrecht des BGB
- systematische Darstellungen zu den zentralen baurechtlichen Problemfeldern
- zusätzliche Kurz-Kommentierung der VOB Teil B
Zur Neuauflage
Aktuell in der zweiten Auflage sind die Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz und die neue
HOAI. Die Baubetriebswirtschaft wurde zusätzlich aufgenommen und die praktisch wichtige Kommentierung zu Nachträgen und deren Vergütung deutlich ausgebaut.
Zu den Autoren
Herausgegeben von zwei erfahrenen Spezialisten des Privaten Baurechts. Die Autoren stammen aus der Richter- und Anwaltschaft und sind in ihrer täglichen Praxis fast ausschließlich mit dem Privaten Baurecht befasst.
Zielgruppe
Für Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Bauverbänden, öffentliche Auftraggeber, Vergabekammern und Justiz